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Gefahren
beim tiergestützten Einsatz von Meerschweinchen
Dem Sicherheitsaspekt kommt bei jeder Arbeit mit Tieren besondere
Bedeutung zu, auch wenn es "nur" um Meerschweinchen geht.
Sowohl die Tiere als auch die Klienten sind auf Schutz angewiesen.
Schutz
der Klienten: Meerschweinchen sind zwar keine gefährlichen
Tiere, aber sie können durchaus kratzen und beißen. Beim
Einsatz in der Geriatrie ist es daher von besonderer Bedeutung immer
zu beachten, wie verletzlich die Haut älterer Menschen ist.
Außerdem sind Meerschweinchen relativ anfällig für
Pilzinfektionen, genauso wie ältere Menschen und auch kleine
Kinder. Es besteht ein gegenseitiges Risiko der Ansteckung (siehe
Hygienische Aspekte beim Einsatz von
Meerschweinchen in tiergestützter Pädagogik und Therapie).
Eine regelmäßige tierärztliche Untersuchung sollte
daher für alle Meerschweinchen im tiergestützten Einsatz
eine Selbstverständlichkeit sein!
Schutz
der Tiere: Meerschweinchen als Co-Therapeuten sind durch ihren
relativ zerbrechlichen Körperbau vielen Gefahren ausgesetzt,
die nur durch richtige Wahl des Einsatzgebietes und sorgsames, vorausschauendes
Management des Einsatzes zu minimieren sind.
Tiergestützte Einsätze können dem tierischen Co-Therapeuten
viel abverlangen. Daher sollten die Einsätze so geplant werden,
dass die Tiere ausreichende Ruhezeiten haben.
Stehen mehrere Tiere zur Verfügung, ist es gut, die einzelnen
Tiere im Einsatz entsprechend abzuwechseln bzw. ihren individuellen
Stärken entsprechend einzusetzen.
Auf jeden Fall sollte immer die Tagesverfassung in Betracht gezogen
werden! Die meisten Weibchen eignen sich während der Brünstigkeit
nicht für tiergestützte Einsätze. Auch beteiligte
(kastrierte) Männchen können dadurch sehr abgelenkt werden.
Bei
jedem tiergestützten Einsatz ist es unabdingbar, vor dem Einsatz
die schriftliche Zustimmung der Leitung der betreffenden Institution,
in deren Räumlichkeiten der Einsatz stattfinden soll, und
der Angehörigen/Erziehungsberechtigten einzuholen.
Man sollte vor tiergestützten Einsätzen auch die Versicherungslage
klären.
Darüber
hinaus gilt es auch zu ermitteln, ob bei Klienten zB eine Allergie
gegen Tierhaare oder Heu besteht oder ob jemand generell Angst vor
Tieren hat oder ihnen Ekelgefühle entgegenbringt.
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