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Gefahren beim tiergestützten Einsatz von Meerschweinchen

Dem Sicherheitsaspekt kommt bei jeder Arbeit mit Tieren besondere Bedeutung zu, auch wenn es "nur" um Meerschweinchen geht. Sowohl die Tiere als auch die Klienten sind auf Schutz angewiesen.

Schutz der Klienten: Meerschweinchen sind zwar keine gefährlichen Tiere, aber sie können durchaus kratzen und beißen. Beim Einsatz in der Geriatrie ist es daher von besonderer Bedeutung immer zu beachten, wie verletzlich die Haut älterer Menschen ist.
Außerdem sind Meerschweinchen relativ anfällig für Pilzinfektionen, genauso wie ältere Menschen und auch kleine Kinder. Es besteht ein gegenseitiges Risiko der Ansteckung (siehe Hygienische Aspekte beim Einsatz von Meerschweinchen in tiergestützter Pädagogik und Therapie).
Eine regelmäßige tierärztliche Untersuchung sollte daher für alle Meerschweinchen im tiergestützten Einsatz eine Selbstverständlichkeit sein!

Schutz der Tiere: Meerschweinchen als Co-Therapeuten sind durch ihren relativ zerbrechlichen Körperbau vielen Gefahren ausgesetzt, die nur durch richtige Wahl des Einsatzgebietes und sorgsames, vorausschauendes Management des Einsatzes zu minimieren sind.
Tiergestützte Einsätze können dem tierischen Co-Therapeuten viel abverlangen. Daher sollten die Einsätze so geplant werden, dass die Tiere ausreichende Ruhezeiten haben.
Stehen mehrere Tiere zur Verfügung, ist es gut, die einzelnen Tiere im Einsatz entsprechend abzuwechseln bzw. ihren individuellen Stärken entsprechend einzusetzen.
Auf jeden Fall sollte immer die Tagesverfassung in Betracht gezogen werden! Die meisten Weibchen eignen sich während der Brünstigkeit nicht für tiergestützte Einsätze. Auch beteiligte (kastrierte) Männchen können dadurch sehr abgelenkt werden.

Bei jedem tiergestützten Einsatz ist es unabdingbar, vor dem Einsatz die schriftliche Zustimmung der Leitung der betreffenden Institution, in deren Räumlichkeiten der Einsatz stattfinden soll, und der Angehörigen/Erziehungsberechtigten einzuholen.
Man sollte vor tiergestützten Einsätzen auch die Versicherungslage klären.

Darüber hinaus gilt es auch zu ermitteln, ob bei Klienten zB eine Allergie gegen Tierhaare oder Heu besteht oder ob jemand generell Angst vor Tieren hat oder ihnen Ekelgefühle entgegenbringt.

Text: Marion Reich; Foto: Claudia Gebhart

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