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Darf der Vater bei der Geburt dabei sein?
von Claudia Gebhart

Wenn Nachwuchs geplant ist und ein Meerschweinchenpärchen angeschafft wurde, ist zu beachten, dass der Vater nach spätestens 4 Wochen kastriert werden muss. Dann kann er bei seiner Familie bleiben.
Wird er später oder gar nicht kastriert, ist der Bock spätestens 9 Wochen nach dem Zusammensetzen mit dem Weibchen von ihr getrennt zu halten.

Frisch gebackene Meerschweinchenmütter werden unmittelbar nach der Geburt wieder brünstig und können daher sofort wieder gedeckt werden. Jedem sollte jedoch klar sein, dass eine gleichzeitige Trächtigkeit und Aufzucht von frisch geschlüpften Babys äußerst anstrengend und kraftraubend für das Weibchen ist.
Außerdem kommen nach ca. 10 Wochen abermals Babys zur Welt, für die wiederum ein Plätzchen gefunden werden muss!

Weiters ist zu bedenken, dass die Töchter bereits mit 3-6 Wochen geschlechtsreif werden und ebenfalls vom Vater oder den Brüdern gedeckt werden können!
Wichtig ist es daher, den Vater rechtzeitig (vor der Geburt) von der Mutter zu trennen. Männliche Babys müssen mit einem Alter von 3 Wochen und einem Gewicht von 200 g von den Schwestern und der Mutter getrennt werden, weil sie bereits zeugungsfähig sind. Am besten setzt man sie zum Vater.



       

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