Darf
der Vater bei der Geburt dabei sein?
von Claudia Gebhart
Wenn
Nachwuchs geplant ist und ein Meerschweinchenpärchen angeschafft
wurde, ist zu beachten, dass der Vater nach spätestens 4
Wochen kastriert werden muss. Dann kann er bei seiner Familie
bleiben.
Wird
er später oder gar nicht kastriert, ist der Bock spätestens
9 Wochen nach dem Zusammensetzen mit dem Weibchen von ihr getrennt
zu halten.
Frisch
gebackene Meerschweinchenmütter werden unmittelbar nach der
Geburt wieder brünstig und können daher sofort wieder
gedeckt werden. Jedem sollte jedoch klar sein, dass eine gleichzeitige
Trächtigkeit und Aufzucht von frisch geschlüpften Babys
äußerst anstrengend und kraftraubend für das Weibchen
ist.
Außerdem kommen nach ca. 10 Wochen abermals Babys zur Welt,
für die wiederum ein Plätzchen gefunden werden muss!
Weiters
ist zu bedenken, dass die Töchter bereits mit 3-6 Wochen
geschlechtsreif werden und ebenfalls vom Vater oder den Brüdern
gedeckt werden können!
Wichtig ist es daher, den Vater rechtzeitig (vor der Geburt) von
der Mutter zu trennen. Männliche Babys müssen mit einem
Alter von 3 Wochen und einem Gewicht von 200 g von den Schwestern
und der Mutter getrennt werden, weil sie bereits zeugungsfähig
sind. Am besten setzt man sie zum Vater.
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