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Qualzuchten
von
Marion Reich
Laut
dem österreichischen Tierschutzgesetz § 5 Verbot der
Tierquälerei sind Züchtungen, "bei denen vorhersehbar
sind, dass sie für das Tier und dessen Nachkommen mit Schmerzen,
Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen)"
verboten. Bei den angeführten Symptomen einer Qualzucht ist
die Haarlosigkeit explizit erwähnt. Es ist nicht erlaubt, Qualzüchtungen
vorzunehmen oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen zu importieren, zu
erwerben, zu vermitteln, weiterzugeben, auszustellen oder zu bewerben
bzw. in der Werbung abzubilden. Nähere Informationen zur Qualzucht
finden Sie bei der Tierschutzombudsstelle
Wien.
Leider
sind auch Meerschweinchen nicht von Qualzuchten verschont:
Nackt-Meerschweinchen
sind haarlose Meerschweinchen, die ursprüglich im Labor
gezüchtet wurden, sich aber auch einer gewissen Beliebtheit
in der Heimtierhaltung erfreuen. Während Skinny-Meerschweinchen
(siehe Bild) immerhin noch Tasthaare und eine Restbehaarung an der
Schnauze haben, sind Baldwin-Meerschweinchen vollkommen nackt und
eindeutig eine Qualzucht.
Haarlose Tiere werden in der Forschung immer wieder verwendet, weil
ihr Immunsystem sehr schwach (oder nicht vorhanden) ist und sich
dadurch zahlreiche Forschungsansätze ergeben.
In der Heimtierhaltung ergeben sich für die Tiere zahlreiche
Probleme: Sie haben kein schützendes Fell und dadurch keine
meerschweinchentypische Temperaturregulation. Bei Streitigkeiten
innerhalb der Gruppe sind sie Beißereien ihrer Artgenossen
schutzlos ausgeliefert. Baldwins fehlt der Thymus, weshalb sie sehr
infektionsanfällig sind. Bei Baldwins ist auch einer der wichtigsten
Sinne der Meerschweinchen gestört, denn der Tastsinn ist für
Meerschweinchen wesentlich wichtiger als ihr Sehsinn.
Problematisch
ist auch die Kreuzung von Nacktmeerschweinchen mit normalen Meerschweinchen,
weil auf diesem Weg Trägertiere entstehen, die ebenfalls ein
im Vergleich zu normalen Meerschweinchen geschädigtes Immunsystem
aufweisen können, aber keine Merkmale der Haarlosigkeit zeigen,
sodass sie versehentlich in einen gesunden Zuchtstamm integriert
werden könnten und diesen potenziell langfristig schädigen
können.
Ein
weiteres Problem sind Kreuzungen von Dalmatiner- oder Schimmel-Meerschweinchen.
Diese Tiere sind selbst vollkommen gesund, tragen aber ein Letalgen,
das bei Verpaarungen mit anderen Tieren, die dieses Letalgen ebenfalls
tragen, zum Beispiel von Dalmatiner- und Dalmatiner-, Dalmatiner-
und Schimmel-Meerschweinchen etc., aber auch von einem weißen
Tier aus einer Dalmatiner- oder Schimmel-Zuchtlinie mit einem Dalmatiner-
oder Schimmel-Meerschweinchen oder einem weiß-gescheckten
Tier mit einem Dalmatiner- oder Schimmel-Meerschweinchen, zu so
genannten lethal white-Babys führt.
Auch das Muttertier ist bei der Trächtigkeit und Geburt in
größter Gefahr, da es zu schweren Missbildungen der Babys
kommt. Die Tierchen werden normalerweise zahnlos und blind und mit
weiteren schweren Organschäden geboren, teils als Todgeburt,
teils sterben sie kurz nach der Geburt.
Die
Zucht mit Dalamtiner- oder Schimmel-Meerschweinchen gehört
daher nur in die Hände eines verantwortungsvollen Züchters
mit entsprechenden Kenntnissen der Meerschweinchen-Genetik. Verpaarungen
wie die oben genannten sind nicht nur aus ethischen Gründen
abzulehen, sondern durch das Tierschutzgesetz verboten! (Dalmatiner-
und Schimmel-Meerschweinchen aus verantwortungsvoller Zucht sind
natürlich keine Qualzuchten!) Weitere Informationen zu diesem
Problem finden Sie hier.
Bei
manchen Rassen können Tiere ohne Tasthaare geboren werden.
Auch das ist im Sinne des Tierschutzgesetzes als Qualzucht anzusehen.
Solche Tiere sind daher von der Zucht auszuschließen.
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