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Qualzuchten
von Marion Reich

Laut dem österreichischen Tierschutzgesetz § 5 Verbot der Tierquälerei sind Züchtungen, "bei denen vorhersehbar sind, dass sie für das Tier und dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen)" verboten. Bei den angeführten Symptome einer Qualzucht ist die Haarlosigkeit explizit erwähnt (Novelle des Bundestierschutzgesetzes vom Jänner 2008). Der Import, der Erwerb, die Weitergabe und das Ausstellen von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen sind verboten.

Leider sind auch Meerschweinchen nicht von Qualzuchten verschont:

Nackt-Meerschweinchen sind haarlose Meerschweinchen, die ursprüglich im Labor gezüchtet wurden, sich aber auch einer gewissen Beliebtheit in der Heimtierhaltung erfreuen. Während Skinny-Meerschweinchen (siehe Bild) immerhin noch Tasthaare und eine Restbehaarung an der Schnauze haben, sind Baldwin-Meerschweinchen vollkommen nackt und eindeutig eine Qualzucht.
Haarlose Tiere werden in der Forschung immer wieder verwendet, weil ihr Immunsystem sehr schwach (oder nicht vorhanden) ist und sich dadurch zahlreiche Forschungsansätze ergeben.
In der Heimtierhaltung ergeben sich für die Tiere zahlreiche Probleme: Sie haben kein schützendes Fell und dadurch keine meerschweinchentypische Temperaturregulation. Bei Streitigkeiten innerhalb der Gruppe sind sie Beißereien ihrer Artgenossen schutzlos ausgeliefert. Außerdem haben die Tiere durch ihre Haarlosigkeit ein schlechteres Immunsystem und sind damit krankheitsanfälliger.
Bei Baldwins ist einer der wichtigsten Sinne der Meerschweinchen gestört, denn der Tastsinn ist für Meerschweinchen wesentlich wichtiger als ihr Sehsinn!

Problematisch ist auch die Kreuzung von Nacktmeerschweinchen mit normalen Meerschweinchen, weil auf diesem Weg Trägertiere entstehen, die ebenfalls ein im Vergleich zu normalen Meerschweinchen geschädigtes Immunsystem aufweisen können, aber keine Merkmale der Haarlosigkeit zeigen, sodass sie versehentlich in einen gesunden Zuchtstamm integriert werden könnten und diesen potenziell langfristig schädigen können.

Ein weiteres Problem sind Kreuzungen von Dalmatiner- oder Schimmel-Meerschweinchen. Diese Tiere sind selbst vollkommen gesund, tragen aber ein Letalgen, das bei Verpaarungen mit anderen Tieren, die dieses Letalgen ebenfalls tragen, zum Beispiel von Dalmatiner- und Dalmatiner-, Dalmatiner- und Schimmel-Meerschweinchen etc., aber auch von einem weißen Tier aus einer Dalmatiner- oder Schimmel-Zuchtlinie mit einem Dalmatiner- oder Schimmel-Meerschweinchen oder einem weiß-gescheckten Tier mit einem Dalmatiner- oder Schimmel-Meerschweinchen, zu so genannten lethal white-Babys führt.
Auch das Muttertier ist bei der Trächtigkeit und Geburt in größter Gefahr, da es zu schweren Missbildungen der Babys kommt. Die Tierchen werden normalerweise zahnlos und blind und mit weiteren schweren Organschäden geboren, teils als Todgeburt, teils sterben sie kurz nach der Geburt.

Die Zucht mit Dalamtiner- oder Schimmel-Meerschweinchen gehört daher nur in die Hände eines verantwortungsvollen Züchters mit entsprechenden Kenntnissen der Meerschweinchen-Genetik. Verpaarungen wie die oben genannten sind nicht nur aus ethischen Gründen abzulehen, sondern durch das Tierschutzgesetz verboten! (Dalmatiner- und Schimmel-Meerschweinchen aus verantwortungsvoller Zucht sind natürlich keine Qualzuchten!) Weitere Informationen zu diesem Problem finden Sie hier.

Einige Rassen haben stark gekräuseltes Fell. Tritt diese Kräuselung bei den Tasthaaren auf, ist der Tastsinn der Tiere gestört. Bei manchen Rassen können sogar Tiere ohne Tasthaare geboren werden. Auch das ist im Sinne des Tierschutzgesetzes als Qualzucht anzusehen! Solche Tiere sind daher von der Zucht auszuschließen.



       

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