|
Qualzuchten
Laut
dem bundesweiten Tierschutzgesetz in Österreich § 5 Verbot
der Tierquälerei sind Züchtungen, "bei denen
vorhersehbar sind, dass sie für das Tier und dessen Nachkommen
mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen)"
verboten. Bei den angeführten Symptome einer Qualzucht ist
die Haarlosigkeit explizit erwähnt (Novelle des Bundestierschutzgesetzes
vom Jänner 2008). Der Import, der Erwerb, die Weitergabe und
das Ausstellen von Tieren mit Qualzuchtmerkmalen sind verboten.
Näheres zur Rechtssituation in Österreich in Bezug auf
Qualzuchten erfahren Sie hier.
Leider
sind auch Meerschweinchen nicht von Qualzuchten verschont:
Nackt-Meerschweinchen
(Skinny oder Baldwin) sind ein typisches Beispiel für eine
Qualzucht. Skinny-Meerschweinchen (siehe Bild) haben immerhin noch
Tasthaare und eine Restbehaarung an der Schnauze, Baldwin-Meerschweinchen
sind dagegen vollkommen nackt. Ursprünglich stammen diese Tiere
aus Laboratoriumszuchten. Haarlose Tiere werden in der Forschung
immer wieder verwendet, weil ihr Immunsystem sehr schwach (oder
nicht vorhanden) ist und sich dadurch zahlreiche Forschungsansätze
ergeben, die ich hier nicht kommentieren möchte.
Für die Heimtierhaltung sind Nackt-Meerschweinchen grundsätzlich
abzulehnen. Sie haben kein schützendes Fell, was Probleme bei
der Temperaturregulation mit sich bringt. Außerdem sind sie
bei Streitigkeiten innerhalb der Gruppe Beißereien ihrer Artgenossen
schutzlos ausgeliefert. Bei Baldwins ist einer der wichtigesten
Sinne der Meerschweinchen gestört, denn der Tastsinn ist für
Meerschweinchen wesentlich wichtiger als ihr Sehsinn! Und die Tiere
haben durch ihre Haarlosigkeit ein schlechteres Immunsystem und
sind damit krankheitsanfälliger.
Problematisch ist auch die Kreuzung von Nacktmeerschweinchen mit
normalen Meerschweinchen, weil auf diesem Weg Trägertiere entstehen,
die ebenfalls ein im Vergleich zu normalen Meerschweinchen geschädigtes
Immunsystem aufweisen können, aber keine Merkmale der Haarlosigkeit
zeigen, sodass sie versehentlich in einen gesunden Zuchtstamm integriert
werden könnten und diesen potenziell langfristig schädigen
können.
|
|
Ein
weiteres Problem sind Kreuzungen von Dalmatiner- oder Schimmel-Meerschweinchen.
Diese Tiere sind selbst vollkommen gesund, tragen aber ein Lethalgen,
das bei Verpaarungen von Dalmatiner- und Dalmatiner-, Dalmatiner-
und Schimmel-Meerschweinchen etc., aber auch von einem weißen
Tier aus einer Dalmatiner- oder Schimmel-Zuchtlinie mit einem Dalmatiner-
oder Schimmel-Meerschweinchen oder einem weiß-gescheckten
Tier mit einem Dalmatiner- oder Schimmel-Meerschweinchen zu so genannten
lethal white-Babys führt. Auch das Muttertier ist bei
der Trächtigkeit und Geburt in größter Gefahr, da
es zu schweren Missbildungen der Babys kommt. Die Tierchen werden
normalerweise zahnlos und blind und mit weiteren schweren Organschäden
geboren, teils als Todgeburt, teils sterben sie kurz nach der Geburt.
Die Zucht mit Dalamtiner- oder Schimmel-Meerschweinchen gehört
daher nur in die Hände eines verantwortungsvollen Züchters
mit entsprechenden Kenntnissen der Meerschweinchen-Genetik. Verpaarungen
wie die oben genannten sind nicht nur aus ethischen Gründen
abzulehen, sondern durch das Tierschutzgesetz verboten! (Dalmatiner-
und Schimmel-Meerschweinchen aus verantwortungsvoller Zucht sind
natürlich keine Qualzuchten!)
Einige
Rassen haben stark gekräuseltes Fell. Tritt diese Kräuselung
bei den Tasthaaren auf, ist der Tastsinn der Tiere gestört.
Bei manchen Rassen, zB bei Rex-Meerschweinchen, können sogar
Tiere ohne Tasthaare geboren werden. Auch das ist im Sinne des Tierschutzgesetzes
als Qualzucht anzusehen! Solche Tiere sind daher von der Zucht auszuschließen.
|